Das UNESCO Übereinkommen zur Erhaltung des Immateriellen Kulturerbes wurde im Rahmen der 32. Generalversammlung der UNESCO im Jahr 2003 beschlossen und stellt eine von sieben UNESCO-Konventionen im Bereich Kultur dar.
Seine vier Hauptziele sind:
Der Fachbereich Immaterielles Kulturerbe innerhalb der Österreichischen UNESCO-Kommission ist mit der Umsetzung des Übereinkommens und der Erstellung des österreichischen Verzeichnisses des immateriellen Kulturerbes betraut.